Vertragsbedingungen Regler Systems GmbH: IT-Servicevertrag
§1
Der Servicevertrag beinhaltet ausschließlich die im Leistungsschein beschriebenen Leistungen.
§2
Die Störungsbeseitigung wird schnellstmöglich während unserer Geschäftszeit:
Montag – Donnerstag
zwischen 7.30 und 17.00Uhr
Freitag
zwischen 7.30 und 16.30Uhr
Werden Serviceleistungen außerhalb dieser Zeit notwendig, müssen hierfür gesonderte Konditionen vereinbart werden. Dem Techniker ist während der normalen Geschäftszeit der ungehinderte Zugang zum Gerät zu gewähren oder per Remote einen Zugang auf die Systeme zu ermöglichen. Falls es erforderlich ist, die Vertragsarbeiten in der Werkstatt der Service-Firma durchzuführen, erklärt sich der Kunde bereit, dieses zu gewähren.
§3
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer keine Instandhaltungsarbeiten selbst bzw. durch Dritte vorzunehmen und kein anderen IT-Komponenten zu verwenden die nicht durch Regler Systems GmbH freigegeben wurden, da sonst der Wartungsanspruch erlischt.
§4
Nicht im vereinbarten Preis enthalten sind:
Die Behebung auftretender Mängel, die auf unsachgemäße Benutzung bzw. grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie von Schäden, die durch einen unsachgemäßen Transport durch den Kunden auftreten oder durch Verwendung von nicht geeigneten Materialien. Die Behebung von Schäden, die durch Feuer, Wasser, Einbruch – Diebstahl, Unfall, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden aller Art oder höhere Gewalt usw. verursacht worden sind. Serviceleistungen, die notwendig werden infolge Nichtbeachtung der Pflegehinweise lt. Bedienungsanleitung. Störungen oder Probleme durch die Veränderung der IT-Umgebung durch den Kunden oder Dritte, die zu einer Beeinträchtigung des Systems führen. Die anlässlich der Behebung von unter § 4 genannten Mängel und Beschädigungen erforderlich werdenden Ersatzteile sowie Arbeits- und Fahrtzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Behebung auftretender Mängel, die auf unsachgemäße Benutzung bzw. grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie von Schäden, die durch einen unsachgemäßen Transport durch den Kunden auftreten oder durch Verwendung von nicht geeigneten Materialien. Die Behebung von Schäden, die durch Feuer, Wasser, Einbruch – Diebstahl, Unfall, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden aller Art oder höhere Gewalt usw. verursacht worden sind. Serviceleistungen, die notwendig werden infolge Nichtbeachtung der Pflegehinweise lt. Bedienungsanleitung. Störungen oder Probleme durch die Veränderung der IT-Umgebung durch den Kunden oder Dritte, die zu einer Beeinträchtigung des Systems führen. Die anlässlich der Behebung von unter § 4 genannten Mängel und Beschädigungen erforderlich werdenden Ersatzteile sowie Arbeits- und Fahrtzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
§5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene oder sonstige vertrauliche Daten nur in dem Umfang und nur so lange zu erheben, an sich zu nehmen, zu speichern und zu verwenden, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags oder Auftrags erforderlich ist. Er verpflichtet sich ferner, diese Daten und Informationen sowie ihm darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags oder gelegentlich der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangende personenbezogene Daten und sonstige vertrauliche unternehmensinterne Umstände, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nicht Dritten verfügbar oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen oder zu offenbaren und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen oder zu verwenden.
§6
Steigerungen von Personal-, Energie- oder Materialkosten können zu einer Anpassung der Servicepreise führen. Die Service-Firma ist berechtigt, die vereinbarten Servicepreise mit einer Frist von 3 Monaten entsprechend anzupassen. Im Falle einer Anpassung von mehr als 10 % pro Vertragsjahr ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einbeziehung einer Frist von 3 Monaten vor Inkrafttreten der Preisänderung zu kündigen. Andernfalls gelten die Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
§7
Dieser Vertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf um weitere 12 Monate, falls er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Der Poststempel ist maßgebend.
§8
Nebenabreden und nachträgliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§9
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Service-Firma gelten auch für den Servicevertrag soweit sie nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Punkten stehen.
§10
Sofern eine der Bestimmungen dieses Abkommens nicht rechtswirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§11
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Merzig.
§12
Der Service wird 1⁄4-jährlich im Voraus über die festgelegte Pauschale in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto ohne Abzug von Skonto. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Auf Wunsch kann auch einen Papierrechnung erstellt werden. Hierfür fällt eine Postgebühr in Höhe von 3,00 € pro Rechnung an.